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Rechtliches in der Betreuung und Pflege

Hammer

Rechtliches in der BihG

 

Der Vermittlungsmarkt für ausländische Pflegekräfte kann diversifizierter nicht sein, da u.a. sehr viele unterschiedliche Aussagen hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Vermittlung von Pflegekräften aus Europa, speziell Osteuropa, gemacht werden. Dadurch ist es für Familien und Betroffene sehr schwierig, eine vertrauenswürdige Agentur zu finden, die die sog. 24 Stunden Betreuung zuhause legal anbietet. Wir bringen Licht ins Dunkle!

Wanduhr

Pflegezeitgesetz

 

Bei einem pflegebedürftigen Angehörigen in der Familie stellen sich für berufstätige Familienmitglieder zahlreiche Fragen. Die Familie muss eine Lösung finden, wo und in welcher Form die Pflege sichergestellt werden kann. Viele pflegebedürftige Menschen wünschen durch vertraute Angehörige in gewohnter Umgebung gepflegt zu werden. Die Freistellungsmöglichkeiten der Angehörigen sind in zwei unterschiedlichen Gesetzen geregelt: im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz.

Gericht

Pflegestärkungsgesetz PSG

 

Durch das erste und das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG I und II) erhalten vor allem Demenzkranke in Deutschland seit 2017 endlich die gleichen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung wie dauerhaft körperlich Erkrankte. Viele sprechen dabei von der „größten Pflegereform aller Zeiten.

Frau Roth mit Frau bearbeitet.jpg

Pflegebedürftigkeit SGB XI

 

Wann bedarf ein Mensch der Pflege anderer? Wann gilt er laut Gesetz als „pflegebedürftig“? Diese Frage ist weder eine rein praktische noch eine allein medizinische Entscheidung. Vielmehr geht es darum zu erkennen, wann Menschen alltägliche Verrichtungen nicht mehr selbstständig alleine bewältigen können und der pflegerische Unterstützungsbedarf für die Erfahren Sie was sich seit dem 01.01.2017 geändert hat.

Zahlenspiel

Pflegegrade

 

Nach dem Pflegestärkungsgesetz II ist mit Wirkung zum 01.01.2017 eine Umstellung bei der Begutachtung erfolgt. Die zuvor gültigen Pflegestufen 0,1,2 und 3 wurden durch die Pflegegrade 1 bis 5 ersetzt. Hier erfahren Sie mehr über die Pflegegrade und die damit verbundenen Leistungsansprüche.

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