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Pflegesachleistungen

Am Puls eines älteren Patienten

Wofür sind die Pflegesachleistungen vorgesehen?

Die Pflegesachleistungen sind für den Einsatz von ambulanten Pflegediensten vorgesehen. Die ambulanten Pflegedienste schließen dafür einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen in einem Gebiet ab und rechnen die erbrachten Leistungen direkt mit den Kostenträgern ab. Die Abrechnungssätze für einzelne Tätigkeiten sind sehr stringent geregelt und lassen Pflegediensten häufig nicht viel zeitlichen Spielraum, um ihre Leistungen zu erbringen. Dadurch entsteht ein enormer Zeit- und Kostendruck, wobei die Betreuung und Fürsorge oftmals darunter leidet.

Wenn Pflegesachleistungen über einen Pflegedienst in Anspruch genommen werden, dann mindert das entsprechend dem prozentualen Aufwand, den der Pflegedienst erbringt, den Anspruch auf Pflegegeld.

Oftmals erleben wir es in der Praxis, dass unseren Interessenten und Kunden nicht bewusst ist, welche Leistung von welchem Dienstleister erbracht werden darf und wie diese Leistungen sich in Kombination sinnvoll ergänzen. Wir arbeiten gerne und häufig mit Pflegediensten zusammen und sehen uns als ergänzenden Service. Denn beide Angebote sorgen dafür, dass das Leben im eigenen Zuhause weiterhin ermöglicht werden kann. 

Wie kann die häusliche Pflege in Kombination mit dem Pflegedienst am besten organisiert werden?

Pflegedienste stehen nicht nur unter einem enormen Leistungs- und Kostendruck, auch erhöht sich aufgrund des demographischen Wandels die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen enorm. Pflegedienste und -einrichtungen leiden deshalb unter akutem Personalmangel und können den Anforderungen des Marktes nur sehr schwer gerecht werden. In diesem Zusammenhang ist die Betreuungsleistung der sog. 24 Stunden Betreuung die einzige Möglichkeit, um allen Parteien gerecht zu werden. Bei einer gut abgestimmten Zusammenarbeit kümmert sich der Pflegedienst um die originären Tätigkeiten im Rahmen der Behandlungspflege (Spritzen geben, Medikation, Stützstrümpfe an- und ausziehen oder auch die medizinische Versorgung) und die Betreuungskräfte kümmern sich um die Fürsorge, die Hauswirtschaft und um die Grundpflege. Da viele Leistungen, die von dem Pflegedienst erbracht werden, sogar durch eine Verordnung vom Arzt verschrieben werden können, muss die Pflegesachleistung bei dieser Lösung nicht in Anspruch genommen werden, wodurch Ihnen der Anspruch auf das Pflegegeld erhalten bleibt.


Wie hoch sind Ihre Ansprüche auf Pflegesachleistungen?

Bei der häuslichen Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst haben Pflegebedürftige Anspruch auf Zuschüsse für Pflegesachleistungen. Die Höhe ist dabei abhängig vom Pflegegrad. Mit der folgenden Tabelle zeigen wir Ihnen im Überblick Ihren Anspruch auf Pflegesachleistungen je Pflegegrad:

*Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1: Pflegebedürftige mit einem anerkanntem Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Sie erhalten aber von der zuständigen Pflegekasse einen monatlichen Betrag von 125 Euro für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, der für hilfreiche Dienste in der Betreuung frei verwendet werden kann.

Pflegegrad

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Pflegegesachleistungen / Monat

125,00 Euro

316,00 Euro

545,00 Euro

728,00 Euro

901,00 Euro

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