Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG)
Immer häufiger entscheiden sich Familien dazu, ihre pflegebedürftigen Angehörigen von einer Betreuungskraft aus Osteuropa oder anderen europäischen Ländern unterstützen zu lassen. Die Betreuungskräfte leben i. d. R. im Haushalt der älteren Menschen und leisten eine umfassende Betreuung und Pflege. Dadurch können Ihre Angehörigen länger und gut versorgt in ihren eigenen vier Wänden leben. Auch für Sie als Angehöriger bedeutet die sog. 24-Stunden-Betreuung eine große Entlastung. pflege.de definiert die „24-Stunden-Betreuung“ und beschreibt die Vorteile dieser Versorgungsform für die ganze Familie.
Der Wunsch seinen Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen zu können ist weit verbreitet und nachvollziehbar. Viele Familien stehen jedoch vor dem Problem, wie sie diesen Wunsch erfüllen sollen, obwohl die eigenen Lebensumstände zumeist nicht die Möglichkeit bieten die Betreuung der pflegebedürftigen Angehörigen selbst zu übernehmen.
Die Dienstleistung der sogenannten „24-Stunden-Pflege oder -Betreuung“ hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt und bietet die Möglichkeit genau dieses Bedürfnis zu decken und Angehörige zu entlasten. Eine Betreuungskraft, zumeist aus dem osteuropäischen Raum, lebt unter einem Dach mit den Senioren, übernimmt die Grundpflege und unterstützt bei der Bewältigung des Alltags.
Doch ist diese Alternative der sog. „Rund-um-die-Uhr-Versorgung“ auf legalem Wege überhaupt möglich? Welche Voraussetzungen müssen gewährleistet sein, um eine Betreuungskraft zu beschäftigen? Wie hoch sind die Kosten für diese Art der Betreuung zu Hause?
Der Begriff 24 Stunden Pflege impliziert eigentlich, dass es sich hierbei um eine pflegerische Leistung im Sinne einer Intensivpflege rund um die Uhr handeln könnte. Eine Rund-um-die-Uhr-Pflege können allerdings nur ausgebildete Pflegekräfte abwechselnd leisten. Die Bezeichnungen „24h-Betreuung“, "24 Stunden Betreuung", "24h Pflege" oder "24 Stunden Pflege" sind Branchenbezeichnungen, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch für die von uns angebotene Leistung etabliert haben. Da allerdings im Zusammenhang mit der häuslichen Betreuung meistens diese Begriffe synonym genannt werden, verwenden wir im weiteren Verlauf dieses Artikels ebenfalls diese Bezeichnungen.
Die korrekte Bezeichnung dieser Dienstleistung im Sinne der Seniorenbetreuung und Altenpflege lautet „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“, kurz BihG. Die pflegebedürftige Person benötigt eine individuelle Betreuung im eigenen Zuhause, die durch eine Hilfskraft oder Betreuungsperson gewährleistet wird.
Trotz der Begrifflichkeit „24-Stunden-Betreuung“ oder „Rund-um-Betreuung“ kann eine Hilfskraft selbstverständlich nicht 24 Stunden durchgängig tätig sein. Das ist nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz auch nicht zulässig. Die osteuropäischen Betreuungskräfte arbeiten durchschnittlich 40 Std. in einer 7-Tage-Woche und maximal 160 Stunden pro Monat, was somit einer Arbeitszeit von circa 5-6 Stunden am Tag gleichkommt. Darüber hinaus geben sie die Sicherheit, dass jemand vor Ort ist und jederzeit unterstützen kann. Wichtig ist die passende Arbeits- und Pausen- bzw. Freizeitregelung, um sowohl die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Personen als auch den Arbeitnehmerschutz der Betreuungskräfte zu gewährleisten.
Es klingt zu schön, um wahr zu sein: Rund um die Uhr kümmert sich jemand um Ihren pflegebedürftigen Angehörigen und unterstützt ihn bei der täglichen Hygiene, der Nahrungs- und Medikamentenaufnahme und begleitet ihn zu sozialen Aktivitäten ebenso wie zum Arzt. Wie kann eine Betreuungsperson oder Haushaltshilfe aus anderen EU-Staaten das leisten? Und ist das legal?
Im Rahmen einer 24-Std-Pflege bzw. Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu Hause lebt die betreuende Hilfskraft üblicherweise im Haus oder in der Wohnung zusammen mit dem Pflegedürftigen und ist rund um die Uhr vor Ort. Damit gewährleistet sie eine intensive und umfängliche Betreuung für den Senior und ist in vielen Fällen die einzige Alternative zum Pflegeheim. Diese umfassende Pflege mit deutschen Betreuungskräften zu leisten, ist für viele Familien nicht finanzierbar, weshalb sie auf günstigere Arbeitskräfte aus Osteuropa zurückgreifen. Daher hat sich auch die „polnische Pflegekraft“ als Synonym einer 24-Stunden-Betreuungperson etabliert.
Zunächst eine kurze Begriffserklärung: Für diese umfassende Art der Betreuung und Versorgung wird sowohl der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ als auch der Begriff „24-Stunden-Pflege“ verwendet.
Unterstützt die Hilfskraft überwiegend im Haushalt und bei der Körperhygiene, betreut den Betroffenen tagsüber, begleitet ihn zum Arzt und anderen Unternehmungen, dann handelt es sich um eine sog. 24-Stunden-Betreuung. Diese kann sowohl von Angehörigen, Freunden, Bekannten oder durch Pflegedienste und privat organisierte Betreuungspersonen (z. B. aus dem Ausland) geleistet werden.
24 Stunden arbeiten: Geht das?
Mit 24-Stunden-Betreuung oder 24-Stunden-Pflege zu Hause verbinden die meisten Menschen eine bestimmte Form der Betreuung: Frauen aus einem osteuropäischen Land wohnen in Deutschland im Haushalt älterer Menschen, um sie pflegerisch und hauswirtschaftlich zu versorgen, zu betreuen und sie zu unterhalten.
Das bedeutet aber nicht, dass die osteuropäischen Helfer rund um die Uhr arbeiten dürfen. Dies verbietet das deutsche Arbeitszeitgesetz, da die maximal zulässige Wochenarbeitszeit für Angestellte ca. 60 Stunden pro Woche beträgt. Der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ oder „24-Stunden-Pflege“ steht vielmehr sinnbildlich für den Umfang der Betreuung sowie die Rufbereitschaft rund um die Uhr. Zutreffender wäre der Begriff „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ (BihG). Dieser ist jedoch noch nicht im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert.
In jedem Fall ist es besonders wichtig, die genaue Stundenanzahl und damit einhergehend ein Maximum der Wochenarbeitszeit schriftlich zu vereinbaren.
Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ impliziert eigentlich den Fokus auf pflegerische Leistungen, die praktisch nur im Rahmen der Intensivpflege in vollem Umfang rund um die Uhr geleistet werden können. Die Pflege rund um die Uhr können ausschließlich professionelle Pflegekräfte abwechselnd leisten. Diesem Thema widmen wir einen eigenen Beitrag. Da jedoch im Zusammenhang mit der Rund-um-die-Uhr-Betreuung meistens beide Begriffe genannt werden, werden im folgenden Artikel auch beide Bezeichnungen verwendet.
Bezeichnung Pflegekraft
Auch die Bezeichnung „Pflegekraft“ ist in diesem Fall also nicht immer korrekt. Die meisten Osteuropäerinnen, die in deutschen Haushalten ältere Menschen betreuen, sind keine examinierten Pflegekräfte, sondern vielmehr Betreuungspersonen. Da sie aber die grundpflegerische Versorgung sichern und sich in diesem Zusammenhang die Bezeichnung „Pflegekraft“ etabliert hat, verwendet pflege.de auch Begriffe wie „polnische Pflegekraft“ oder „Pflegekraft aus dem Ausland“.
Betreuung
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Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
Die ausländischen Betreuungskräfte oder Haushaltshilfen führen hauswirtschaftliche Tätigkeiten durch und helfen den Pflegebedürftigen u. a. beim Einkaufen und Kochen, dem Putzen und Aufräumen der Wohnung.
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Grundpflege
Betreuungskräfte helfen im Rahmen der Grundpflege pflegebedürftigen Menschen bei ihren Grundverrichtungen. Dazu gehören: Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Kämmen usw.), Mundpflege und Zahnpflege, Toilettengang (Blasen- und Darmentleerung), Aus- und Anziehen, Zubereiten und Aufnahme der Nahrung. Dagegen müssen alle Tätigkeiten der sog. medizinischen Behandlungspflege (z. B. Blutdruckmessen, Kompressionstrümpfe an- und ausziehen, Spritzen geben) durch eine examinierte Pflegekraft z. B. eines ambulanten Pflegedienstes durchgeführt werden. Diese Aufgaben kann und darf die ausländische Betreuungskraft nicht übernehmen. Medizinische Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und ist eine Leistung der Krankenkasse. Man braucht dafür keinen Pflegegrad!
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten:
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Einkaufen und Zubereitung der Mahlzeiten
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Putzen der Wohnung (Reinhalten der Umgebung in der sich der Betreuer sowie der Pflegebedürftige aufhalten)
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Wäsche waschen und bügeln
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Versorgung etwaiger Haustiere
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Pflege der Zimmerpflanzen
Grundpflege:
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Unterstützung bei der täglichen Körperpflege, wie Waschen, Baden, Duschen, sowie der Mundhygiene, Haarpflege oder beim Rasieren
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Inkontinenzversorgung
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Hilfestellung bei der Blasen- und Darmentleerung
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Unterstützung bei der Nahrungs- und Getränkeaufnahme
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Erinnerung an die Medikamenteneinnahme
Abgrenzung zur medizinischen Behandlungspflege
Grundsätzlich gilt: Grundpflege ja, Behandlungspflege nein. Für grundpflegerische Tätigkeiten ist keine medizinische Ausbildung nötig: auch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder eben Betreuungskräfte dürfen diese Aufgaben übernehmen.
Die Behandlungspflege hingegen beinhaltet ausschließlich medizinische Leistungen auf Anordnung eines Arztes, die von examinierten Pflegekräften ausgeführt werden müssen. Hierzu gehören unter anderem das Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten, Versorgung offener Wunden, Injektionen und Blutzuckermessung.
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Aktivierende Pflege
Zu einer Rund-um-Betreuung gehört es auch, den pflege- oder betreuungsbedürftigen Menschen zu aktivieren, sich mit ihnen zu beschäftigen, sie zu unterhalten und aufzumuntern (aktivierende Pflege). -
Motivation und Aktivitäten
Betreuer gestalten oft einen Alltag, wie ihn die Betreuten zuvor oft schon lange nicht mehr erlebt haben: Ihre fortwährende Anwesenheit kann alte Menschen, die sich möglicherweise bereits resignierend aus der Welt zurückgezogen haben, von Neuem motivieren und vitalisieren. Folgende Aktivitäten sind möglich: -
Gemeinsame Spaziergänge und Ausflüge
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Begleitung bei Arzt-, Therapie- und Friseurbesuchen
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wenn gesundheitlich möglich: gemeinsame Einkäufe
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wenn gesundheitlich möglich: gemeinsame Spazierfahrten mit dem Auto (sofern vorhanden und die polnische Hilfskraft einen Führerschein besitzt – dies sollten Sie überprüfen)
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Gesellschaftsspiele und Singen
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sich über frühere Erlebnisse austauschen, Geschichten erzählen – abhängig von den Deutschkenntnissen der osteuropäischen Betreuungsperson
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Einbeziehen in alle Tätigkeiten, die in Haushalt und Garten anfallen und die dem Pflegebedürftigen im Rahmen seiner Fähigkeiten möglich sind
Wichtig: Aus versicherungstechnischen als auch arbeitsrechtlichen Gründen dürfen Tätigkeiten wie Fenster putzen, schwere Gartenarbeit und Schneeschieben nicht von Betreuungskräften übernommen werden.
Mobilisierende Maßnahmen:
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Unterstützung bei der Auswahl der Kleidung, sowie beim An-, Um- und Ausziehen
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Unterstützung beim Gehen und Stehen, sowie motivierende Maßnahmen
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Gemeinsame Spaziergänge, sofern dies möglich ist
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Mobilisierung nach Anleitung durch den Therapeuten
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Lagern nach Plan und Vorgabe
Individuelle Betreuung
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Planung und Ausführung von Ausflügen
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Begleitung zu Ärzten, Behörden, Friseur u.a.
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Ständiger Ansprechpartner
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den Ansprüchen der zu betreuenden Person entsprechende Unterhaltungen, wie Gesellschaftsspiele, Gespräche oder Vorlesen
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Nach Möglichkeit die Einbeziehung der pflegebedürftigen Person in die Haushaltstätigkeiten
Wichtig: Zumeist handelt es sich bei den osteuropäischen Betreuungskräften nicht um examinierte Krankenschwestern oder Altenpflegerinnen. Daher kann der Begriff Pflegekraft in diesem Sinne missverständlich wirken. Die osteuropäischen Damen und Herren, die für die Seniorenbetreuung in Deutschland eingesetzt werden, erlangen ihre Fähigkeiten häufig durch Pflege und Betreuung von Familienangehörigen und Basisschulungen im Bereich der Grundpflege.
Daher ist es besonders wichtig genau zu erfassen, welche Anforderungen an die Betreuungskräfte gestellt werden, um die individuellen Bedürfnisse erfüllen zu können.
Selbst wenn eine osteuropäische Betreuungskraft über eine professionelle, pflegerische oder medizinische Ausbildung verfügt, wird diese in Deutschland nicht anerkannt. Somit ist es auch ihnen nicht gestattet, Tätigkeiten im Bereich der medizinischen Behandlungspflege auszuführen.
Qualifizierung polnischer PflegekräfteWeil es sich beid er sog. 24-Stunden-Pflege teilweise um grundpflegerische Hilfeleistungen von Frauen aus Polen handelt, hat sich in Deutschland der Begriff „polnische Pflegekraft“ etabliert. Kaum eine osteuropäische Betreuungskraft, die eine 24-Std-Betreuung oder eine sog. 24-Std-Pflege zu Hause durchführt, hat tatsächlich eine Ausbildung zur Krankenschwester bzw. Altenpflegekraft absolviert. Für die Grundpflege muss man aber auch keine examinierte Pflegekraft sein. Auch Familienangehörige, Verwandte, Freunde, Nachbarn, Pflegehilfskräfte oder Hauswirtschaftskräfte können grundpflegerische Tätigkeiten nach einer entsprechenden Anleitung durchführen
Wie finden Sie eine 24-Stunden-Betreuungskraft?
Es gibt im Wesentlichen drei Möglichkeiten, um eine Betreuungsperson zu beauftragen:
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Entsendemodell: Sie treten lediglich als Auftraggeber auf und engagieren über eine deutsche Vermittlungsagentur eine 24-Stunden-Betreuung für Ihren Angehörigen.
Ihre Rolle: Auftraggeber -
Beauftragung von Gewerbetreibenden: Sie beauftragen eine selbstständige osteuropäische Betreuungsperson.
Ihre Rolle: Auftraggeber -
Anstellung als Arbeitgeber: Sie stellen die Person direkt bei sich an und stellen selbst sicher, dass die Person nach deutschem Arbeitsrecht angestellt ist.
Ihre Rolle: Arbeitgeber